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Pünktlich zum Weltwassertag am 22.03.2...
Franz Untersteller, Umweltminister Bad...
Wir sind für Sie da!
Laut dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes“ vom 7. November 2006 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
Die relevanten Daten des Verteilnetzbetreibers Stadtwerke Sindelfingen GmbH sind nachfolgend aufgeführt.
| EEG-Jahresabrechnung 2007 | Bericht 2007 nach § 15, Abs. 2 EEG | ||
| EEG-Jahresabrechnung 2006 | Bericht 2006 nach § 15, Abs. 2 EEG |
Unsere Kunden, die im Netzgebiet der Stadtwerke Sindelfingen eine Eigenerzeugungsanlage (Fotovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk, etc.) an das Niederspannungsnetz anschließen möchten, sind grundsätzlich verpflichtet, folgende Checkliste für die Anmeldung und Inbetriebsetzung einzuhalten.
| Checkliste für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz |