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11.04.12
Wasserzählerwechsel 2012

Ab Montag, 16. April 2012 werden in Si...

22.03.12
Sindelfinger Brunnennavi zum Weltwassertag

Pünktlich zum Weltwassertag am 22.03.2...

14.03.12
Windmessungen auf Erddeponie beginnen

Seit dem 15. März laufen die Windmessu...

10.02.12
Kälte macht viel Arbeit

Versorgung aber immer gesichert

Wir sind für Sie da!

Klimagesetze

Bis zum Jahr 2020 sollen nach den nationalen Klimaschutzzielen der Bundesregierung die Emission von Treibhausgasen (vor allem CO2) um 40 % reduziert werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden verschiedene Gesetze beschlossen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien im Bereich der Wärmeerzeugung vorschreiben. So müssen Gebäudeeigentümer bei Neubauten, in Baden-Württemberg zusätzlich auch bei Sanierungen im Gebäudebestand, einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien einsetzen. Insgesamt soll im Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung 14 % betragen.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG)

Gebäudeeigentümer müssen seit dem 1. Januar 2009 für alle Neubauten einen bestimmten Teil an erneuerbaren Energien zur Deckung des Gebäudeenergiebedarfes einsetzen. Dabei gibt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen frei. 

Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg (EWärmeG)

Baden-Württemberg hat zur Erreichung der Klimaziele ein eigenes Gesetz erlassen, welche das Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes in dem Sinne verschärft, als dass man in Baden-Württemberg auch beim Sanierungsfall im Gebäudebestand mindestens 10% des Gebäudewärmebedarfes aus erneurbaren Energien decken muss.