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Pünktlich zum Weltwassertag am 22.03.2...
Franz Untersteller, Umweltminister Bad...
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Bis zum Jahr 2020 sollen nach den nationalen Klimaschutzzielen der Bundesregierung die Emission von Treibhausgasen (vor allem CO2) um 40 % reduziert werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden verschiedene Gesetze beschlossen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien im Bereich der Wärmeerzeugung vorschreiben. So müssen Gebäudeeigentümer bei Neubauten, in Baden-Württemberg zusätzlich auch bei Sanierungen im Gebäudebestand, einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien einsetzen. Insgesamt soll im Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung 14 % betragen.
Gebäudeeigentümer müssen seit dem 1. Januar 2009 für alle Neubauten einen bestimmten Teil an erneuerbaren Energien zur Deckung des Gebäudeenergiebedarfes einsetzen. Dabei gibt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen frei.
Baden-Württemberg hat zur Erreichung der Klimaziele ein eigenes Gesetz erlassen, welche das Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes in dem Sinne verschärft, als dass man in Baden-Württemberg auch beim Sanierungsfall im Gebäudebestand mindestens 10% des Gebäudewärmebedarfes aus erneurbaren Energien decken muss.