Strom

Anmeldeverfahren von Erzeugungs- und Einspeiseanlagen (EEG- und KWK-G-Anlagen)

Aus dem nachfolgenden Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte die erforderlichen Schritte von der Planungsphase über die Errichtung bis zum Beginn der Vergütungszahlung. Darüber hinaus sind die für jeden Schritt erforderlichen Unterlagen für eine zügige Bearbeitung aufgeführt.


Schritt 1: Auftrag zur Prüfung der Netzverträglichkeit

Durch die Vielzahl von Erzeugungsanlagen und den stetigen Zubau ist es für die Stadtwerke Sindelfingen als Netzbetreiber wichtig, frühzeitig über Ihre Planungen informiert zu werden. Bitte lassen Sie uns hierfür folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt zukommen:

Anfrage zum Anschluß einer Photovoltaikanlage
Anfrage zum Anschluß einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
Muster Bestellung Funkrundsteuerempfänger (FRE)
Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Anfrageformular benötigen wir einen Lageplan ihrer Stromerzeugungsanlage.

Messkonzepte für Erzeugungs- und Bezugsanlagen
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit Speicher ohne Bezug aus dem öffentlichen Netz
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen:

  • MK A: Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage
  • MK B: Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen)
  • MK C: Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit optional steuerbaren Verbraucher, z.B. Wärmepumpe
  • MK D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft

Messkonzepte für Bezugsanlagen

  • MK Z: Messkonzepte für Bezugsanlagen

Messkonzepte mit Speicher

  • MK S1-S5:   Erzeugungsanlagen mit Speicher ohne Bezug aus dem öffentlichem Netz
  • MK S6-S10: Erzeugungsanlagen mit Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz

Es obliegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers bzw. Anschlussnehmers, welches Konzept realisiert wird. Das ausführende Installationsunternehmen hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept nach den anerkannten Regeln der Technik (VDE, TAB usw.) zu errichten. Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit welches Messkonzept gewählt wurde um die Verantwortlichkeit des Messstellenbetriebs abzustimmen.

Eine Bearbeitung kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgen.

Hinweis: Inhalte und Darstellungen dienen allein der unverbindlichen Orientierung. Sie ersetzen bei Weiterverwendung keine technische, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Prüfung des konkreten Anwendungsfalls. Eine Haftung ist ausgeschlossen.


Schritt 2: Anmeldung zum Netzanschluss

Wenn Sie sich für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage entschieden haben, müssen Sie den benötigten Anschluss bzw. die Anlage bei den Stadtwerken Sindelfingen vor Baubeginn von Ihrem Elektroinstallateur anmelden lassen. Das gleiche gilt für ein Speichersystem falls vorhanden. Dies erfolgt über folgende Formulare:

Anmeldung zum Netzanschluss Strom (auszufüllen von Punkt 1-7)
Datenblatt für Erzeugungseinheiten
Datenblatt für Speichersysteme

Anlagen über 100 kWp müssen über eine bidirektionale Steuerungseinheit verfügen (Fernwirkgerät zur ferngesteuerten Reduktion, sowie Übertragung der aktuellen Stromeinspeisung an den Netzbetreiber).

Antrag zur Bestellung eines Fernwirkgerät für Anlagen größer 100 kW

Für die Prozesse des Redispatch 2.0 teilen wir Ihnen mit der Bestellung des Fernwirkgerätes zwei Codes mit ('TR-ID Technische Ressource-ID' und 'SR-ID Steuerbare Ressource-ID').

Zusätzlich zur Anmeldung benötigen wir die Konformitätsnachweise nach VDE-AR-N4105.


Schritt 3: Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung erfolgt über folgende Formulare:

Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen

Voraussetzung für die Vergütung des eingespeisten Stroms ist die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement und Registrierung der Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Der Nachweis für die MaStR-Meldung sollte mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll bei uns eingereicht werden.

Sind die Anforderungen des Einspeisemanagements nicht erfüllt, besteht kein Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers. Solange keine Registrierung bei der BNetzA erfolgt ist, besteht ein verringerter Vergütungsanspruch in Höhe eines von den Übertragungsnetzbetreibern monatlich bestimmten Marktwertes.


Schritt 4: Kaufmännische Abwicklung

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme Ihrer Einspeiseanlage und der technischen Freigabe kommen die Vertragsunterlagen zur kaufmännischen Bearbeitung.
Nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit erhalten Sie von uns diverse kaufmännische Datenblätter. Bitte füllen Sie diese vollständig aus. Sobald uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen erhalten Sie eine Abschlagsbestätigung und wir werden Ihnen Abschlagszahlungen auszahlen.

  • Jeweils zum Stichtag 31.12. erstellen wir eine Jahresabrechnung über die tatsächlich eingespeisten Mengen, wobei die bereits ausbezahlten Abschläge gegen gerechnet werden.
  • Für Einspeiseanlagen mit einer Leistung größer 100 kW bzw. Anlagen mit Leistungsmessung erstellen wir monatliche Abrechnungen.
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Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Rosenstraße 47
71063 Sindelfingen

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