Wasser

Wasser für Sindelfingen

Die Stadtwerke Sindelfingen versorgen rund 60.000 Einwohner und alle Industriebetriebe zuverlässig rund um die Uhr mit Trinkwasser. Jährlich werden rund 4,5 Mio.m³ Wasser an die Kunden abgegeben. 15% eigenes Grundwasser und 85% Bodenseewasser bilden die beiden Säulen der Trinkwasserversorgung.

Verbrauchspreis ⁽¹⁾ gültig ab 01.01.2024   Brutto
Frischwasser Euro/m³ 2,69
Schmutzwasser Euro/m³ 1,51
Niederschlagswasser ⁽²⁾ Euro/m² 0,37

(1) Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten den Umsatzsteuersatz von 7%.

(2) Niederschlagswasser wird je m² gebührenfähiger Fläche erhoben.
(Schmutzwasser und Niederschlagswasser wird ohne MWSt. erhoben)

Grundpreis (Zählerunterscheidung) gültig ab 01.01.2024   brutto
Hauswasserzähler Q3=4 (bisher QN 2,5) Euro/a 142,72
Hauswasserzähler Q3=10 (bisher QN 6) Euro/a 233,36
Hauswasserzähler Q3=16 (bisher QN 10) Euro/a 370,40
Hauswasserzähler Q3=25 (bisher QN 15) Euro/a 611,14
Großwasserzähler Q3=25 (bisher QN 15) Euro/a 3.040,93
Großwasserzähler Q3=63 (bisher QN 40) Euro/a 3.778,99
Großwasserzähler Q3=100 (bisher QN 60) Euro/a 5.087,90
Großwasserzähler Q3=250 (bisher QN 150) Euro/a 7.794,23
Großwasserzähler Q3=320 (bisher QN 200) Euro/a 9.664,07
Großwasserzähler Q3=400 (bisher QN 250) Euro/a 13.659,53
Großwasserzähler Q3=630 (bisher QN 400) Euro/a 16.533,21
Verbundwasserzähler Q3=25 (bisher QN 15) Euro/a 5.589,78
Verbundwasserzähler Q3=63 (bisher QN 40) Euro/a 11.789,74
Verbundwasserzähler Q3=100 (bisher QN 60) Euro/a 10.874,54
Verbundwasserzähler Q3=250 (bisher QN 150) Euro/a 16.730,03
Standrohrzähler QN 6, QN 10 Euro/a 791,52
Bauwasser gültig ab 01.01.2024   brutto
Frischwasser Euro/m³ 2,69
Bereitstellungspreis umbauter Raum Euro/m³ 0,21
Miete für Hydrantenstandrohr Euro/Tag 2,13

Anmerkungen
Die Trinkwasserabrechnung setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen.

Bezeichnung der Nenngröße nach europäischer Messgeräte-Richtlinie (MID-Mesuring Instruments Directive).
Dauerdurchfluss Q3 (alte Kenngröße QN) in Kubikmeter je Stunde.

Der Wasserverbrauch wird in der Regel über eine Messeinrichtung erfasst. Das Wasserentgelt setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen.

Der Grundpreis wird für jeden eingebauten Wasserzähler, gestaffelt nach der Nenngröße und Bauart des Zählers, für die Bereitstellung von Wasser erhoben.

Bei Änderung der Umsatzsteuer oder anderer vom Land/Bund erhobenen Abgaben und Steuern kommen die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserfüllung gültigen Bruttoendpreise zur Anrechnung.

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Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Rosenstraße 47
71063 Sindelfingen

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