Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Datenblatt Gas
Anlage Datenaustausch
Anlage Technische Mindestanforderungen
Anlage Anwendungsbeschreibung CSV
Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb des von ihr betriebenen Energieversorgungsnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr, sofern nicht ein Dritter den Messstellenbetrieb gem. den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Die Veröffentlichung der Entgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme erfolgt gem. § 37 Abs. 1 MsbG. Mit dem MsbG hat der Gesetzgeber für den Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für Letztverbraucher und Einspeiser festgelegt.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gem. MsbG können dem nachfolgenden Preisblatt entnommen werden:
Vertrag für den Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Abrechnungsvereinbarung zum Messstellenbetrieb
Informationen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die intelligenten Messsysteme
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 hat die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze gegeben, in dessen Zentrum die Einführung intelligenter Messsysteme steht. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet die bisherigen Zähler durch so genannte moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.
Mehr Informationen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die intelligenten Messsysteme finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter folgenden Links:
„Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende“
Bestätigung des Messgeräteverwenders gem. § 33 Abs. 2 MessEG
Das zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelt in § 33 Abs. 2 MessEG, dass der Messwerteverwender verpflichtet ist, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass die Messgeräte den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ferner muss sich der Messgeräteverwender bestätigen lassen, dass er die eichgesetzlichen Anforderungen bei der Verwendung von Messgeräten erfüllt.
Sofern die Stadtwerke Sindelfingen GmbH der Messgeräteverwender im Sinne des Mess- und Eichgesetzes ist, bestätigen wir Ihnen hiermit gemäß § 33 Abs. 2 MessEG, dass die von uns verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unser Haus die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllt.