Veröffentlichungspflicht nach EnWG / EEG
Am 13. Juli 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Das EnWG verfolgt zwei Hauptziele:
- Eine sichere und effiziente Versorgung mit Strom und Gas
- Die Förderung des Wettbewerbs
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisherige Anschluss- und Versorgungspflicht wurde aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Der Gesetzgeber hat dazu für Betreiber von Strom- und Gasnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. Unter anderem besteht die Verpflichtung, Netzdaten und weitere Informationen zu veröffentlichen.