Klassische Antragsstellung
Alternativ können Sie den klassischen Weg über unsere Antragsformulare in Papierform wählen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie auch alle zusätzlichen Informationen zu Preisen, Technischen Anschlussbedingungen, Hausanschlussleitungen und vielem mehr.
Über diesen Link gelangen Sie zur Anmeldung für einen Hausanschluss Strom
Über diesen Link gelangen Sie zur Anmeldung für einen Hausanschluss Wasser
Über diesen Link gelangen Sie zur Anmeldung für einen Hausanschluss Erdgas
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Angebotserstellung
Nach Eingang ihrer Anmeldung über unsere Portale oder über den klassischen Weg erfolgt eine Prüfung der vollständigen Unterlagen. Im Anschluss werden Ihre Netzanschlussleitungen auf dem kürzesten Weg in Ihren zur Straße hin liegendem Technik- oder Anschlussraum geplant. Eine alternative Verlegung der Netzanschlüsse ist mit dem zuständigen Baukoordinator abzustimmen.
Auf Basis dieser Daten erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für ihre Netzanschlüsse.
Diese Angebote werden mittels Anschlusspauschalen erstellt, welche Sie auf unseren oben genannten Seiten für jede Sparte einsehen können.
Beauftragung und Ausführung
Zusammen mit unserem Angebot erhalten Sie eine Auftragserteilung. Diese ist von Ihnen zu unterschreiben und an uns zurücksenden. Nach Erhalt Ihrer unterschriebenen Auftragserteilung bestätigen wir Ihren Auftrag. Bezüglich des Ausführungstermins wird sich dann der zuständige Mitarbeiter unseres Teams mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bevor mit den Anschlussarbeiten begonnen werden kann:
- Die geplante Leitungstrasse muss frei von Gerüsten, Kräne, Container, Baumaterialien aller Art etc. sein.
- Der Zutritt zum Gebäude muss gewährleistet sein.
- Technikräume müssen gemäß DIN 18012 und den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke zugänglich, trocken und abschließbar sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter den jeweiligen Sparten
Inbetriebnahme und Änderung von Netzanschlüssen
Sind die Anschlussarbeiten durch uns abgeschlossen, kann die Installation im Gebäude fertiggestellt werden. Diese notwendigen Installationsarbeiten sind von bauseits beauftragten Fachunternehmen auszuführen.
Gemäß § 13 Abs. 2 NAV, § 13 Abs. 2 NDAV sowie §12 Abs. 2 AVBWasserV, darf die Errichtung und wesentliche Veränderung der Kundenanlage bzw. Hausinneninstallation nur durch das Versorgungsunternehmen selbst oder durch ein, in ein Installateurverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden.
Für die Formalitäten bei Inbetriebnahme und Ihre Einweisung hinsichtlich Installation oder Installationsunterlagen ist Ihr Vertragsinstallateur zuständig.
Das von Ihnen beauftragte Installateur-Unternehmen meldet die Arbeiten bei uns fertig. Dadurch wird die ordnungsgemäße Ausführung der Installationsarbeiten unter Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik bestätigt. Nach erfolgter Fertigmeldung erfolgt die Inbetriebnahme mit dem Installateur-Unternehmen mit der Montage des jeweiligen Zählers durch uns. Die Zähler sind und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers und werden nach eichrechtlichen Vorgaben von uns kostenfrei ausgetauscht.
Rückbau von Gebäuden und anschließender Neubebauung
Wird ein Gebäude zurückgebaut, werden in der Regel alle Versorgungsleitungen im öffentlichen Bereich abgetrennt. Je nach Bausituation können bestehende Leitungen auch an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück abgetrennt werden, um später die Neuanschlüsse zu realisieren. Es Bedarf hier der Antragstellung einer Stilllegung/Abtrennung vor den geplanten Abrissarbeiten.
Die Kosten für die Abtrennungen hat die Bauherrschaft bzw. der Antragsteller zu tragen.
Wird anschließend auf dem Grundstück ein neues Gebäude errichtet, wird der Netzanschluss wie ein neuer Netzanschluss behandelt.
Umlegung, Abtrennung oder Stilllegung
Bestehende Netzanschlüsse können auf Kundenwunsch umgelegt, stillgelegt oder abgetrennt werden.
Hier gilt es Folgendes zu beachten:
- Eine Umlegung auf Kundenwunsch entspricht dem Prozess eines neuen Netzanschlusses. Auch eine Umlegung muss gemäß den anerkannten Technischen Regelwerken geplant werden. Die entstehenden Kosten für die Umlegung werden Ihnen als Kunde in Rechnung gestellt.
- Wir führen eine Abtrennung Ihres Netzanschlusses auf Kundenwunsch aus. Die Kosten der Abtrennung werden Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt.
- Auf Kundenwunsch führen wir eine Stilllegung Ihres Anschlusses durch. Auch die Kosten der Stilllegung sind durch den Kunden zu tragen.
Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung/Abtrennung endet auch der jeweilige Liefervertrag.