Fernwärme

Angebot und Preise für Fernwärme in Sindelfingen

Die Preisbestandteile der Allgemeinen Tarifpreisen Fernwärme werden jedes Jahr zum 1. Januar anhand von Preisformeln neu berechnet und sind dann ein Jahr gültig.

Tarifpreise gelten überwiegend in Satzungsgebieten (wie z.B. Allmendäcker, Grünäcker oder Innerer Bühl Mitte). Sie gelten nicht für Sonderverträge.
Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH stellen Fernwärme für diese Abnahmestellen auf Basis der jeweils gültigen "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) und den jeweils gültigen „Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB)“ der Stadtwerke zur Verfügung.

Der Fernwärmepreis setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  1. Dem Arbeitspreis (Euro/MWh) für den am Wärmezähler der Übergabestation gemessenen Wärmeverbrauch.
  2. Dem Grundpreis Zone 1 (Euro pro Jahr) für die Leistungsbereitstellung bis 10 kW.
  3. Dem Grundpreis Zone 2 (Euro/kW). Bei Anschlusswerten über 10 kW wird für jedes über 10 kW liegende kW der Grundpreis Zone 2 berechnet.
  4. Dem Mess- und Abrechnungspreis (Euro/Jahr) für die Wärmeerfassung und Abrechnung.
(gültig ab 01.01.2025)   netto brutto (1)
Arbeitspreis Cent/kWh 13,477 16,04
  Euro/MWh 134,77 160,38
Grundpreis GP Zone1 Euro pro Jahr 111,98 133,26
Grundpreis GP Zone2 Euro/kW 19,31 22,98
Messpreis Euro/Zähler und Jahr 74,48 88,63

Die Fernwärmeabrechnung setzt sich aus dem Arbeitspreis, dem Grundpreis sowie dem Mess- und Abrechnungspreis zusammen. Hinweis: der Wärmezähler misst den Wärmeverbrauch in Megawattstunden (MWh), 1 MWh = 1.000 kWh.

Der Arbeitspreis wird für die bezogene Wärmemenge berechnet. Der Grundpreis für die Leistungsbereitstellung je kW Anschlusswert wird in zwei Leistungsklassen als Zonenpreis durchlaufen. Bei einem Anschlusswert bis 10,0 kW wird nur der Preis der Zone 1 berechnet. Bei höheren Anschlusswerten wird neben dem Preis der Zone 1 für jedes über 10,0 kW liegende kW der Preis der Zone 2 berechnet. Beispiel: der Anschlusswert beträgt 15,0 kW, der abgerechnet Grundpreis beträgt dann 111,98 € + (5,0 kW x 19,31 €/kW) = 208,53 Euro netto bzw. 248,15 Euro brutto (19%). Zusätzlich wird der Mess- und Abrechnungspreis je installiertem Zähler berechnet.

Preisänderungen
Die Preisbestandteile der Tarifpreise sind veränderlich und werden jeweils zum 01.01. eines Jahres aus Preisformeln neu berechnet. Die Formeln und die jeweils zugehörigen Parameter sind auf unserer Internetseite dargestellt. Die neuen Preise werden gemäß § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV öffentlich bekanntgegeben. Sollte es zu einer Änderung der Preisformeln oder zu einer Anpassung der Basiswerte der Formeln kommen kann dies auch unterjährig zu Änderungen führen, solche Änderungen werden nach öffentlicher Bekanntmachung wirksam.

Abrechnung
Der Fernwärmeverbrauch wird einmal jährlich abgelesen und abgerechnet, unterjährig werden Abschläge erhoben. Abgelesene Zählerstände können unter angemessener Berücksichtigung der Verhältnisse auf einen Abrechnungsstichtag hochgerechnet werden.
Forderungen aus Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Abschläge werden am Beginn des Abrechnungsjahres oder zu Beginn der Versorgung festgelegt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt, Fälligkeit ist jeweils der Erste Tag eines Monat für den zurückliegenden Monat.

Die angegebenen Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.                 



Sonderverträge

Je nach Versorgungsgebiet bieten wir auch Sonderverträge an. Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

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