Sonderabkommen Profi
Treue wird belohnt: bei einer Laufzeitvereinbarung bieten wir Gewerbekunden in Sindelfingen den Strom zu einem deutlich günstigeren Preis. Durch eine Öffnungsklausel bei Preisanpassungen bleiben Sie flexibel.
Bei Interesse senden wir Ihnen gern die Vertragsunterlagen zu, Anfragen bitte per E-Mail an Herrn Rogge f.rogge(at)stadtwerke-sindelfingen.de
Preise ab 01.01.2025
Eintarifzähler | Einheit | netto (o. Strom-St.) |
---|---|---|
Verbrauchspreis 0 bis 30.000 kWh | Cent/kWh | 23,56 |
Verbrauchspreis 30.001 bis 60.000 kWh | Cent/kWh | 23,46 |
Verbrauchspreis 60.001 bis 100.000 kWh | Cent/kWh | 23,36 |
Grundpreis | Euro/a | 148,10 |
Zweitarifzähler | Einheit | netto (o. Strom-St.) |
---|---|---|
Verbrauchspreis HT 0 bis 30.000 kWh | Cent/kWh | 23,56 |
Verbrauchspreis HT 30.001 bis 60.000 kWh | Cent/kWh | 23,46 |
Verbrauchspreis HT 60.001 bis 100.000 kWh | Cent/kWh | 23,36 |
Verbrauchspreis NT 0 bis 30.000 kWh | Cent/kWh | 22,16 |
Verbrauchspreis NT 30.001 bis 60.000 kWh | Cent/kWh | 22,06 |
Verbrauchspreis NT 60.001 bis 100.000 kWh | Cent/kWh | 21,96 |
Grundpreis | Euro/a | 167,30 |
Die Berechnung des Arbeitspreises beginnt in jedem Abrechnungsjahr in der ersten Zone. Erst wenn diese Zone durchlaufen ist, gehen die Mehrmengen in die weitere(n) Zone(n). Die genannten Preise beinhalten eine jährliche Abrechnung.
Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzumng, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i.V.m. § 12 EnFG, sowie die Konzessionsabgaben.
Die genannten Preise beinhalten die Messentgelte einer konventionellen Messeinrichtung.
Die Nettopreise ohne Stromsteuer verstehen sich zuzüglich:
- jeweilige gesetzliche Stromsteuer, derzeit 2,05 Ct/kWh netto,
- jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
Änderungen (Erhöhung oder Senkung) der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer oder die Neueinführung von Steuern, die die Leistungen dieses Vertrages betreffen, werden ab Inkrafttreten der Änderung / Neuein-führung in der entsprechenden Höhe an den Kunden weitergegeben. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.