Tarifübersicht

Sonderabkommen Profi-Öko100

Für Gewerbekunden in Sindelfingen bieten wir zusätzlich den Tarif Profi-Öko100 an. Für die Versorgung beschaffen wir in der gleichen Menge Stromkontingente, die vollständig aus Wasserkraftanlagen stammen. Bei der Erzeugung dieses Stroms sind keine CO2-Emissionen und kein radioaktiver Abfall entstanden.

Bei Interesse senden wir Ihnen gern die Vertragsunterlagen zu, Anfragen bitte per E-Mail an Herrn Rogge f.rogge(at)stadtwerke-sindelfingen.de


Preise ab 01.01.2026

Tarifübersicht für Eintarifzähler ab dem 01.01.2026
Eintarifzähler Einheit netto (o. Strom-St.)
Verbrauchspreis 0 bis 30.000 kWh Cent/kWh 22,36
Verbrauchspreis 30.001 bis 60.000 kWh Cent/kWh 22,26
Verbrauchspreis 60.001 bis 100.000 kWh Cent/kWh 22,16
     
Grundpreis Euro/a 148,10

Tarifübersicht für Zweitarifzähler ab dem 01.01.2026
Zweitarifzähler Einheit netto (o. Strom-St.)
Verbrauchspreis HT 0 bis 30.000 kWh Cent/kWh 22,36
Verbrauchspreis HT 30.001 bis 60.000 kWh Cent/kWh 22,26
Verbrauchspreis HT 60.001 bis 100.000 kWh Cent/kWh 22,16
     
Verbrauchspreis NT 0 bis 30.000 kWh Cent/kWh 20,96
Verbrauchspreis NT 30.001 bis 60.000 kWh Cent/kWh 20,86
Verbrauchspreis NT 60.001 bis 100.000 kWh Cent/kWh 20,76
     
Grundpreis Euro/a 167,30


Die Berechnung des Arbeitspreises beginnt in jedem Abrechnungsjahr in der ersten Zone. Erst wenn diese Zone durchlaufen ist, gehen die Mehrmengen in die weitere(n) Zone(n). Die genannten Preise beinhalten eine jährliche Abrechnung.

Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen. Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten dem Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i.V.m. § 12 EnFG, sowie die Konzessionsabgaben.

Die genannten Preise beinhalten die Messentgelte einer konventionellen Messeinrichtung.

Die Nettopreise ohne Stromsteuer verstehen sich zuzüglich:

  • jeweilige gesetzliche Stromsteuer, derzeit 2,05 Ct/kWh netto,
  • jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

Änderungen (Erhöhung oder Senkung) der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer oder die Neueinführung von Steuern, die die Leistungen dieses Vertrages betreffen, werden ab Inkrafttreten der Änderung / Neueinführung in der entsprechenden Höhe an den Kunden weitergegeben. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.

Sonstiges
Bei unterjähriger Abrechnung und bei Preisänderungen wird die Zonung anteilig angewendet. Monatlich wird ein Teilbetrag in Höhe von 1/12-tel der zu erwartenden Jahresrechnung in Rechnung gestellt. Die Zählerablesung und die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.

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Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Rosenstraße 47
71063 Sindelfingen

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