Gültigkeit der Neuregelung
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, dass wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine solche Anlage ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW.
Diese können zum Beispiel sein:
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen (private Wallboxen)
- Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen/Heizstäben
- Batteriespeicher
- Klimageräte
- … usw …
Klassische Antragsstellung
Alternativ können Sie den klassischen Weg über unsere Antragsformulare in Papierform wählen.
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