Grundversorgung Erdgas für Gewerbekunden
Preise gültig seit 01.01.2025
| Jahresverbrauch unter 4.200 kWh pro Jahr | Einheit | Netto (o. Erdgas-St.) | Brutto 1) |
|---|---|---|---|
| Verbrauchspreis | Cent/kWh | 12,24 | 15,22 |
| Grundpreis je Zähler | Euro/Jahr | 25,20 | 29,99 |
| Jahresverbrauch über 4.200 kWh pro Jahr | Einheit | Netto (o. Erdgas-St.) | Brutto 1) |
|---|---|---|---|
| Verbrauchspreis | Cent/kWh | 9,34 | 11,77 |
| Grundpreis je Zähler | Euro/Jahr | 147,00 | 174,93 |
Weitere Informationen:
Der gesamte Verbrauch wird in der jeweiligen Preisstufe abgerechnet.
Beispiel: Jahresverbrauch = 15.000 kWh -> Stufe B kommt zur Abrechnung. Die Zuordnung in die jeweilige Stufe erfolgt automatisch anhand des Jahresverbrauchs. Ist der Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 12 Monate, so wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung des Verbrauchs auf 12 Monate bestimmt.
Die genannten Preise beinhalten eine jährliche Abrechnung. Für zusätzliche Abrechnungen sind besondere Vereinbarungen erforderlich.
Das Entgelt für die Erdgaslieferung wird aus dem Arbeitspreis zuzüglich dem Grundpreis errechnet.
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.
In den Preisen sind neben den Netznutzungsentgelten und Belastungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz weiterhin enthalten (netto zzgl. Umsatzsteuer):
Energiesteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh netto sowie Konzessionsabgabe = 0,27 ct/kWh netto in Sindelfingen bzw. 0,22 ct/kWh netto in Grafenau.
Die Summe aus Energiesteuer und Konzessionsabgabe beträgt somit 0,82 ct/kWh netto in Sindelfingen bzw. 0,77 ct/kWh netto in Grafenau.
Der Erdgaslieferant Stadtwerke Sindelfingen GmbH, nachfolgend SWS genannt, bietet die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV vom 26.Oktober 2006 (BGBI. 2006, I, S. 2391, 2396), einschließlich der „Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“, Ausgabe 30.05.2018 01.02.2014, zu nachfolgenden Bedingungen an. Des Weiteren fließen die Vorschriften
des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) vom 07. Juli 2005 (BGBl. I Seite 1970, 3621) in die Regelungen mit ein.
Die jeweils aktuelle Fassung der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur GasGVV ist im Internet abrufbar. Auf Wunsch sendet die SWS ein Exemplar kostenlos zu.
Hinweise zur Vertragsbeendigung bei Auszug/Umzug:
Laut §20 GasGVV kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, z.B. per Brief oder E-Mail.
Ihr Vertragspartner ist:
STADTWERKE SINDELFINGEN GMBH, Rosenstraße 47, 71063 Sindelfingen
Tel: 07031 / 6116 - 0 Fax.: 07031 / 6116-333 e-mail: info@stadtwerke-sindelfingen.de Internet: www.stadtwerke-sindelfingen.de
Bei Fragen zu den Tarifen gibt Ihnen unser Kundenberatungsteam unter Telefon Nr. 07031 / 6116 – 320 gern Auskunft.
Bei Fragen zur Verbrauchsabrechnung wenden Sie sich bitte an unser Team der Verbrauchsabrechnung unter Tel. Nr. 6116 – 310.
Schlichtungsstelle ENERGIE für den Bereich Elektrizität und Gas
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern im Sinne des §13 BGB (natürliche Personen) ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle ENERGIE e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 - 0
Fax: 030 / 27 57 240 - 69
info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr
Tel.: 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Fax: 030 22480-323
verbraucherservice-energie(at)bnetza.de