Sanierung bestehender Hausanschlussleitungen
Die Sanierung von Hausanschlüssen bedeutet einen Eingriff in bestehende Netze. Dies führt in der Regel zu Einschränkungen für den Kunden während des Netzumbaus.
Dabei sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf die Kundenanlage unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Sachlage weitestgehend einzuschränken.
Wichtige Informationen für den Eigentümer
Bitte beachten Sie die nebenstehenden Allgemeinen Informationen.
- Die Sanierung von Versorgungsleitungen erfolgt auf Grundlage des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), das als gesetzliche Grundlage die Versorgungssicherheit und Gefahrenabwendung von Kunden vorschreibt
- Den Sanierungsbedarf von Versorgungsleitungen ermittelt ausschließlich das zuständige Versorgungsunternehmen.
- Eine Sanierung erfordert die Einhaltung aller aktuellen Normen und Richtlinien. Einen Bestandsschutz kann es für Anlagen von denen eine Gefährdung ausgeht nicht geben.
- Bei der Sanierung können Aufgaben und Kosten auf den Kunden zukommen, wenn bestehende Kundenanlagen angepasst bzw. neu angeschlossen werden müssen. Dabei sind wir bemüht, mit dem Eigentümer zusammen die Sanierungsmöglichkeiten abzustimmen. Die Zuständigkeiten können Sie dem nebenstehenden Merkblatt entnehmen.
- Wir versuchen im Regelfall den bestehenden Anschluss in gleicher Weise wiederherzustellen. Sollte das technisch und wirtschaftlich möglich sein, übernehmen wir die Kosten bis zur Kundenanlage. Sind Grabarbeiten auf privatem Gelände vorzunehmen, erfolgt dies durch die Stadtwerke. Dies beinhaltet auch die Wiederherstellung der Oberflächen.
- Die Hauseinführung wird in der Regel neu ausgeführt und unterliegt auch der Gewährleistung durch die Stadtwerke. Der alte Anschluss wird nach Absprache mit den Kunden zurückgebaut bzw. geht nach Kundenwunsch in dessen Eigentum über.
Häufige Probleme
- Gemäß NAV (siehe nebenstehend) dürfen bzw. durften Leitungstrassen nicht überbaut werden. Dies ist häufig der Fall. Ist dies erfolgt, muss bei der Sanierung ein neuer Weg festgelegt werden. Dies führt oft auch zu einem neuen Eintrittspunkt.
- Hausanschlüsse mit besonderem Aufwand (sehr lang oder umlaufend um das Gebäude) entsprechen nicht der Versorgungspflicht durch das Versorgungsunternehmen und gelten somit als Kundenanlage bzw. sind durch den Kunden mitzufinanzieren.
Grabenlose Neuverlegung möglich
Um die Auswirkungen bei einer Sanierung möglichst gering zu halten sind wir stets bestrebt, technische Neuerungen beim Netzausbau einzusetzen.
So hat sich in den letzten Jahren immer mehr das grabenlose Rohrvortriebsverfahren durchgesetzt, welches auch wir nach genauer Prüfung einsetzen. Ist dies technisch möglich, werden nur noch Kopflöcher erstellt. Somit reduzieren sich die Auswirkungen im privatem Grund erheblich (Garten, Beete, Einfahrt, etc.).
Die Firma Hauff hat im Jahr 2013 eine Hauseinführung entwickelt und zur Serienreife geführt, die ohne Grabarbeiten an der Außenwand vom Kellerraum aus gesetzt werden kann.