Die Entwicklung der Strom- und Gasmärkte durch wirtschaftliche oder politische Veränderungen führen auch bei den Stadtwerken zu Tarifanpassungen. Zudem wurde am 23.06.2022 die zweite Stufe des Gas-Notfallplans ausgerufen.
Entwicklung der Strom- und Gastarife / Zweite Stufe des Notfallplans ausgerufen
Die Entwicklung der Strom- und Gaspreise unterliegt Schwankungen, wie z.B. auch bei Aktien an den Wertpapierbörsen. Faktoren wie Brennstoffpreise, wirtschaftliche oder politische Veränderungen, Verfügbarkeiten von Kraftwerken oder Kosten für Emissionszertifikate haben Einfluss auf diese Entwicklung. Vor allem ab der zweiten Jahreshälfte 2021 traten immer wieder bisher unbekannte Spitzenpreise auf.
Verantwortlich hierfür sind verschiedene Faktoren. So erholte sich beispielsweise die Weltwirtschaft nach dem Corona-Jahr 2020 im Laufe des Jahres 2021 so gut, dass es zu einer starken Nachfrage nach Strom, Erdgas und Kohle kam. Gleichzeitig waren aber die europäischen Gasspeicher leerer als üblich, so dass die globale Gasnachfrage und steigende Kosten für Emissionszertifikate erheblich zu den hohen Preisen beigetragen haben. Zuletzt führte der Krieg in der Ukraine zu weiteren Preissteigerungen.
Die Energiebeschaffung der Stadtwerke Sindelfingen
Die Strom- und Erdgasbeschaffung der Stadtwerke Sindelfingen erfolgt seit Jahren nach einer langfristig und vorausschauenden Systematik. Da die Preise an den Börsen stark schwanken, lässt sich mit unserem Beschaffungsmodell das Risiko beim Energieeinkauf reduzieren, da ein stabiles Durchschnittspreisniveau erzielt wird. Jedoch führen die seit langem anhaltenden Preissteigerungen an den Strom- und Gasmärkten auch bei den Stadtwerken zu höheren Durchschnittspreisen. Auch die am Spotmarkt kurzfristig zu beschaffenden Differenzmengen haben auf Grund der hohen Marktpreise erhebliche Auswirkungen.
Anpassungen der Stromtarife zum 01.07.2022
Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie können wir bis jetzt unsere Strompreise auf unserem derzeitigen Niveau halten.
Eine Änderung der Strompreise erfolgt jedoch auf Grund gesetzlicher Regelungen: Der Ausbau von Erneuerbaren Energien wurde in Deutschland bislang durch einen Aufschlag beim Strompreis finanziert, der sogenannten EEG-Umlage. Der Gesetzgeber hat jetzt entschieden, dass dies umgestellt wird und die EEG-Umlage im Strompreis zum 01.07.2022 entfällt.
Die Stadtwerke werden den Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 4,43 ct/kWh brutto vollständig an die Kunden weitergeben und die Preise ab 01.07.2022 entsprechend absenken. Die Jahresabrechnung für Strom wird also entsprechend niedriger ausfallen.
Eine automatische Anpassung der unterjährigen Abschlagzahlungen ist nicht vorgesehen, der Ausgleich erfolgt mit der Jahresabrechnung. Kunden haben aber die Möglichkeit, die Abschlagzahlungen über den Kundenservice anpassen zu lassen (va@stadtwerke-sindelfingen.de).
Anpassungen der Erdgastarife zum 01.08.2022
Anders als beim Strom können wir bei unseren Erdgastarifen eine Preiserhöhung leider nicht vermeiden. Grund dafür sind die seit langem extrem gestiegenen Preise an den Erdgasmärkten. Daher werden wir zum 01.08.2022 die Verbrauchspreise in allen unseren primero-Erdgastarifen um 2,61 Cent/kWh (brutto) erhöhen. Die Grundpreise bleiben unverändert. Bei einem Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Jahresbedarf führt dies zu einer jährlichen Erhöhung von rund 400 Euro pro Jahr.
Änderungen gibt es auch bei der Erdgas Grund- und Ersatzversorgung. Ab 01.08.2022 werden wir nicht mehr zwischen Bestands- und Neukunden unterscheiden. Während die Grundpreise gleichbleiben, ändert sich der Verbrauchspreis einheitlich auf 13,20 Cent/kWh (brutto).
Zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das ist die zweite Stufe des Gas-Notfallplans zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland im Notfall.
Auch die jetzige Alarmstufe hat, wie die Ende März ausgerufene Frühwarnstufe, für unsere Kundinnen und Kunden keine direkten Einschränkungen zur Folge, sie dient der weiteren Vorbereitung auf ein mögliches Gasknappheitsszenario.
Erst bei der dritten Stufe des Notfallplans ist mit einer Verminderung der Gaslieferung zu rechnen. Privathaushalte gehören dann jedoch zur Gruppe der geschützten Kunde und sind damit die letzte Instanz, bei der im Notfall Gasflüsse reduziert werden. Es wird alles unternommen, um die geschützten Kunden weiter sicher zu versorgen.
Die Alarmstufe wurde aufgrund der seit Mitte Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferung von Russland nach Deutschland sowie dem weiterhin hohen Preisniveau am Gasmarkt ausgerufen. Sie ist auch erforderlich, um die Stromerzeugung mit Erdgas durch Kohlekraftwerke zu ersetzen.