Die Anforderungen variieren stark aufgrund:
- baulichen Rahmenbedingungen
- der vorhandenen elektrischen Installation (Zählerplatz, Leitungsquerschnitte)
- der maximalen und der tatsächlich erforderlichen Ladeleistung
Ein Vorab-Check durch ein Elektroinstallationsunternehmen ist immer ratsam. Es beurteilt, ob die bestehende Elektroinstallation für den Betrieb eines Ladesystems geeignet ist und wird Ihnen Handlungsempfehlungen geben. Die Arbeiten müssen stets von einem eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen übernommen werden. Das Unternehmen haftet für den fachgerechten Einbau und führt die Anmeldung der Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Sindelfingen durch.
Setzen Sie sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung, oder nutzen Sie hierzu die Partner der Sindelfinger Energiegemeinschaft e. V. als kompetente Experten.
Durch die wachsende Anzahl der Ladepunkte, nimmt auch der Einfluss auf unser Stromnetz stetig zu. Aus diesem Grund ist die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung unbedingt notwendig, nur so können wir unser zuverlässiges Stromnetz auch für morgen ausbauen und betreiben.
Bei der Errichtung einer Ladevorrichtung handelt es sich um eine „Erweiterung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung“, diese Arbeiten dürfen nur durch ein Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden (§ 13 NAV). Für die Installation von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge gibt es eine Vielzahl an Vorschriften und Normen die beachtet werden müssen. Setzen Sie sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung oder nutzen Sie hierzu die Partner der Sindelfinger Energiegemeinschaft e. V. als kompetente Experten.
Der Elektroinstallateur wird entsprechend folgender Grenzwerte die Anmeldung durchführen (die Werte beziehen sich auf die Summe aller Ladepunkte bzw. den Maximalwert des Lastmanagements an einem Hausanschluss):
Anlagen bis 3,6 kVA und 3,6 kW - keine Anmeldung erforderlich
- Bitte beachten Sie, dass Ladesysteme nur bis zu einer Gesamtleistung von 3,6 kVA (16 A) ohne Anmeldung angeschlossen werden dürfen.
Anlagen ab 3,6 kVA bis 12 kVA - Anmeldepflichtig
- Die Anmeldung wird über Ihren Elektroinstallateur bei den Stadtwerken eingereicht.
- Das Genehmigungsverfahren entfällt, Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Leistungszusage.
- Die Anmeldebestätigung für Anschlussleistungen größer 3,6kVA und kleiner 12kVA haben eine Gültigkeit von drei Monaten, innerhalb der die Fertigmeldung durch den Elektroinstallateur erfolgen muss. Wird die Ladeeinrichtung nicht innerhalb von drei Monaten in Betrieb genommen, erlischt die Anmeldebestätigung der Stadtwerke Sindelfingen. Es ist eine neue Anmeldung „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“ zu stellen.
- Für Neubauten gelten die Bedingungen weiter unten auf dieser Seite.
- Unterstützung erhalten Sie von Ihrem beauftragten Elektroinstallateur oder Partner der Sindelfinger Energiegemeinschaft.
Anlagen ab 12,0 kVA - Anmeldepflichtig durch einen Elektroinstallateur und Genehmigung durch die Stadtwerke Sindelfingen GmbH
- Die Anmeldung wird über Ihren Elektroinstallateur bei den Stadtwerken eingereicht.
- Ladeleistungen größer 12,0 kVA an einem Hausanschluss erfordern eine gesonderte Prüfung. Aus diesem Grund ist die Ladeeinrichtung erst nach Erhalt der Genehmigung in Betrieb zu nehmen.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bis zum Vorliegen der vollständigen Anmeldeunterlagen keine Auskunft zur Netzverträglichkeit treffen können.
- Die Anmeldebestätigung für Anschlussleistungen größer 12kVA haben eine Gültigkeit von drei Monaten, innerhalb der die Fertigmeldung durch den Elektroinstallateur erfolgen muss. Wird die Ladeeinrichtung nicht innerhalb von drei Monaten in Betrieb genommen, erlischt die Anschlusszusage der Stadtwerke Sindelfingen. Es ist eine neue Anmeldung „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“ zu stellen.
- Für Neubauten gelten die Bedingungen weiter unten auf dieser Seite.
- Unterstützung erhalten Sie von Ihrem beauftragten Elektroinstallateur oder Partner der Sindelfinger Energiegemeinschaft.
Das Lastmanagement ist eine Ergänzung oder Alternative zur Verstärkung des Hausanschlusses, es spart die Kosten einer Leistungserhöhung und stellt gleichzeitig sicher, dass alle Fahrzeuge geladen werden. Zum Beispiel kommte es zum Einsatz, wenn mehr als ein Ladepunkt an einem Hausanschluss betrieben wird. Das Lastmanagement ermöglicht, dass eine bestimmte Summenleistung (z.B. 22 kW) nie überschritten wird und teilt die Leistung nach einstellbaren Kriterien auf die angeschlossen Fahrzeuge auf.
Daraus ergeben sich zahlreiche Vorteile:
- das Lastmanagement verhindert die Überlastung der Elektroinstallation, auch bei mehreren parallel durchgeführten Ladevorgängen
- eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses wird vermieden
- nachträgliche Leistungserhöhungen des Hausanschlusses können verhindert werden
- kostspielige Lastspitzen, bei Anlagen mit sogenannter 'registrierender Lastgangmessung', werden verhindert
In der Beispielabbildung wird die Lastspitze am Abend verhindert, indem die Ladeleistung über einen längeren Zeitraum geglättet wird. Das Lastmanagement erfordert eine einheitliche Kommunikationstechnik zwischen den Ladepunkten und dem Lastmanagement-Controller und damit ein standardisiertes Vorgehen in Ihrem Gebäude. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadtwerke keine Hersteller-, Protokoll- oder gebäudespezifischen Auskünfte erteilen können. Ihr beauftragter Elektroinstallateur wird die Planung und Ausführung unterstützen, sodass das Überschreiten eines festgelegten Spitzenwerts durch das Lastmanagement verhindert wird. Herstellerunabhängige Informationen zur Funktionsweise von Lastmanagement -Systemen sind hier abrufbar.
Die Auswahl des optimalen Messaufbaus erfolgt mit Unterstützung Ihres Elektroinstallateurs.
Drei Aufbauten sind typisch:
- im einfachsten Fall wird in einem Einfamilienhaus der Ladepunkt über den bestehenden Stromzähler gemessen
- bei mehreren Parteien werden die Ladepunkte der Stellplätze den bisherigen Wohnungszählern zugeordnet
- oder eine Zentralzählung erfasst den Summenverbrauch aller Stellplätze; die Einzelabrechnung erfolgt individuell über die Stromzähler jeder Wallbox durch die Verwaltung oder einen Dienstleister.
Zählung an bisherigen Wohnungszählern
Vorteil:
- Ladestrom wird über den jeweiligen Hauszähler erfasst, somit ist keine separate Abrechnung notwendig
- jeder Kunde kann seine eigene Wallbox installieren lassen
Nachteil:
- meist nur für kurze Strecken zwischen Zählerplatz und Ladepunkt geeignet
- Ladeleistung über die vorgelagerte Hausinstallation begrenzt
Zählung an Zentralzählung, Abrechnung pauschal / an Wallbox / Einzelzählung
Vorteil:
- höhere Flexibilität bei Installationsmaßnahmen
Nachteil:
- Grundinfrasstruktur muss vorab aufgebaut werden
- separate Abrechnung notwendig
Welches Regelwerk ist relevant?
die Stadtwerke Sindelfingen stellen keine Anforderungen, die über das bestehende einschlägige Regelwerk hinausgehen - dieses ist allerdings in vollem Umfang einzuhalten.
Dazu zählen vorrangig:
• VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz (immer in der jeweils aktuellen Version; erstmals seit 2018-11 mit Ladeeinrichtungen)
• VDE-AR-N 4110 - Technische Anschlussregel Mittelspannung
• TAB - Technische Anschlussbedingungen
• NAV -Netzanschlussverordnung
• FNN - Hinweis Netzintegration Elektromobilität
Wie erfolgt die Rückmeldung zur Fertigstellung (Dreimonatsfrist )?
Sie erhalten eine Anlagennummer mit der Anmeldebestätigung/Anschlusszusage. Die Rückmeldung zur Fertigstellung kann formlos, unter Nennung der Anlagennummer oder durch Nennung der präzisen Adresse, an stromnetz(at)stadtwerke-sindelfingen.de erfolgen.
Gilt die Dreimonatsfrist auch für Neubauten und neue Hausanschlüsse ?
zwischen der Anmeldung eines neuen Hausanschlusses und der Möglichkeit den Ladepunkt fertigzustellen, liegen meist mehr als drei Monate. Notwendig ist:
auf dem "Antrag zur Anmeldung an das Niederspannungsnetz" (hier abrufbar), muss die benötigte Summenleistung für Elektromobilität in Abschnitt "4 - Für folgende Anlagen" separat eingetragen wird
das Formular "Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" (abrufbar in der Seitenleiste ) kann sofort mit versendet werden oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Bei Berücksichtigung dieser zwei Punkte, beginnt die Dreimonatsfrist erst mit Fertigstellung des Hausanschlusses und der Zählersetzung.
Wie ist die aktuelle Anschlussleistung (Hausanschlusssicherung) abzufragen?
es gibt drei Möglichkeiten:
Ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen darf den Hausanschlusskasten öffnen, die Absicherung bestimmen und den Kasten erneut plombieren, sofern dem Installateur 'Nummerierte Stadtwerke-Plomben' zur Verfügung stehen.
Ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen darf den Hausanschlusskasten öffnen, die Absicherung bestimmen und sendet abschließend eine E-Mail mit dem Betreff "Plombierung" an: stromnetz(at)stadtwerke-sindelfingen.de. Benötigt wird die vollständige Adresse des Hausanschlusses (Ort, Straße, Hausnummer) und eine Telefonnummer für Rückfragen und zur Terminabsprache.
Senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit dem Betreff "Leistungsabfrage" an: stromnetz(at)stadtwerke-sindelfingen.de. Wir benötigen die vollständige Adresse des Hausanschlusses (Ort, Straße, Hausnummer) und eine Telefonnummer für Rückfragen. Wer werden Ihnen die aktuelle Anschlussleistung kurzfristig zukommen lassen.
Ist eine Leistungserhöhung immer die erste Wahl?
Zum Nutzen der Netzstabilität und zur Vermeidung von Ausbaukosten, ist ein Lastmanagement vorzuziehen. Das Lastmanagement spart dabei die Kosten einer Leistungserhöhung und stellt sicher, dass alle Fahrzeuge geladen werden.
Wie ist eine Leistungserhöhung zu beantragen?
Sind Leistungserhöhungen für bestehende Hausanschlüsse zu beantragen, gilt:
lassen Sie Ihren Elektroinstallateur den "Antrag zur Anmeldung an das Niederspannungsnetz" (hier abrufbar) ausfüllen. Notwendig ist, dass, die benötigte Summenleistung für Elektromobilität in Abschnitt "4 - Für folgende Anlagen" separat eingetragen wird.
Das Formular "Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" (in der Seitenleiste abrufbar) kann sofort mit versendet oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Senden Sie beide Formulare bitte an stromnetz(at)stadtwerke-sindelfingen.de.
In welchen Stufen kann eine Leistungserhöhung erfolgen?
Leistungserhöhungen sind nur in gängigen Absicherungsstufen möglich.
Abstufungen Niederspannungs-Hausanschlusssicherung | ca. Leistung (dreiphasig) | Wohneinheiten ohne Elektromobilität (DIN 18015-1) |
---|---|---|
3 x 50 A | rd. 30 kW | bis 3 WE |
3 x 63 A | rd. 40 kW | bis 5 WE |
3 x 80 A | rd. 50 kW | bis 10 WE |
3 x 100 A | rd. 62 kW | bis 19 WE |
3 x 125 A | rd. 78 kW | bis 39 WE |
3 x 160 A | rd. 100 kW | bis 100 WE |
Was kostet eine Leistungserhöhung?
der Preis im Niederspannungsnetz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- zur Leistungserhöhung wird jedes weitere kW mit einmalig 65,00€ (netto) als Niederspannungs-Baukostenzuschuss in Rechnung gestellt
- zusätzlich werden 100,00€ (netto) für die Anfahrt und den Sicherungswechsel in Rechnung gestellt (sofern der bestehende Hausanschlusskasten für die Leistungserhöhung geeignet ist).
falls der bestehende Hausanschlusskasten für eine Leistungserhöhung nicht geeignet ist, erhalten Sie ein Angebot für:
- die Veränderung an bestehenden Hausanschlüssen (z.B. Verstärkung der Zuleitung zum Haus). Bei diesen Arbeiten erfolgt die Kalkulation der Kosten nach tatsächlichem Aufwand.
Was passiert, wenn die Anlage errichtet wurde, aber noch nicht angemeldet ist?
Grundsätzlich ist der genannte Ablauf einzuhalten. Zur Auslegung des Versorgungsnetzes ist es für uns unbedingt notwendig, die Ladepunkte zu kennen. Bitte melden Sie Ihren Ladeanschluss schnellstmöglich nach. Der Anlagenbetreiber kann sich damit frühzeitig eine Anmelde- bzw. Zustimmungsbestätigung sichern.
Phasenwahl für Anschluss von Ladeeinrichtungen
Bei einem einphasigen Betrieb (< 3,6 kVA) ist die Ladeeinrichtung auf der Phase mit der höchsten Spannung zu betreiben. Ist im Gebäude bereits eine Photovoltaikanlage oder ein Speicher vorhanden oder geplant, ist die Ladeeinrichtung auf der gleichen Außenleiterphase wie die Erzeugungs-bzw. Speicheranlage anzuschließen.
Anschlusssymmetrie
Ab einer Anschlussleistung größer 3,6 kVA müssen Ladestationen und Wallboxen grundsätzlich dreiphasig und symmetrisch angeschlossen und betrieben werden. Ladestationen, Wallboxen oder Anschlussschränke müssen eine maximale Unsymmetrie von 3,6 kVA einhalten.
Zählerplatz
Ein separater Zählerplatz mit 3-Punkt-Befestigung wird empfohlen. Es wird auf die VDE-AR-N 4100 verwiesen, die eine spätere Erweiterung zu einem intelligenten Messsystem (Smart-Meter) ermöglicht. Für Einzelzähler mit einem Dauerstrom größer 60 A (dreiphasig, 41,4 kVA) ist ein separater Wandlerzählerplatz vorzusehen.
Rückeinspeisung
Ist vorgesehen über die Ladeeinrichtung in das Netz der öffentlichen Versorgung einzuspeisen. Es sind die Anforderungen nach "VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" einzuhalten.
Anschluss von Anschlussschränken und Ladesäulen im Freien
Für Ladeeinrichtungen im Freien mit direktem Niederspannungsnetzanschluss ist die VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz - TAR“ einzuhalten. Besteht in dem vorhandenen Anschlussschrank im Freien nicht genügend Platz für die Anforderungen nach VDE-AR-N-4100, kann der Netzanschluss über einen separaten Zähleranschlussschrank realisiert werden.
Leistungsreduzierung
Der Netzbetreiber kann den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistung größer 12kVA von deren Steuer- und Regelbarkeit, oder über intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtung zur Netzintegration bzw. in Notfällen über eine Unterbrechbarkeit durch den Netzbetreiber abhängig machen. Gegenwärtig finden solche Systeme keinen Einsatz. Ein Einbau dieser Einrichtungen kann in der Betriebsphase jederzeit durch den Netzbetreiber nachgefordert werden.