Wir wollen Ihnen den Einstieg in das Thema 'Elektromobilität in Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern' erleichtern. An dieser Stelle fassen wir die wesentlichen Informationen zusammen, so dass der Aufbau Ihrer Ladelösung angestoßen werden kann. Die Beschreibungen ersetzen keine technische oder rechtliche Beratung für Ihren Einzelfall.
Für viele bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Seit 2020 kann die Eigentümerversammlung einige Baumaßnahmen in der Regel nicht mehr verwehren, wenn diese angemessen sind und u. a. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (WEG §20, Abs. 2).
Jedoch darf die Gemeinschaft Einfluss auf die Art der Durchführung nehmen und etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die nötigen Schritte organisiert. So kann beispielsweise eine standardisierte und flexible Basisinfrastruktur geschaffen werden, die eine einheitliche Erweiterung um Individual-Ladepunkte ermöglicht.
Für Einzelpersonen in einer WEG gilt: wie oben beschrieben handelt es sich auch bei Hausanschlüssen meist um Gemeinschaftseigentum, hierdurch ist die Zustimmung der Gemeinschaft oder dessen Vertreter erforderlich. Sprechen Sie Ihre Hausverwaltung an.
Im Folgenden wird ein typischer Ablauf für Wohnungseigentümergemeinschaften skizziert:
Übereinstimmung in der Gemeinschaft schaffen und Planer beauftragen
1. Sollten Sie Eigentümer oder Vermieter einer Wohnung, und somit Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sein, so sprechen Sie den Verwalter auf das Thema "Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge" an.
2. Durch eine Abfrage der Hausverwaltung zeigt sich das generelle Interesse der Eigentümer an diesem Thema. In diesem Zuge können auch die Kosten für die Vorplanung genehmigt werden.
3. Um ein Umsetzungsmodell und die Schätzkosten für eine Ladeinfrastruktur zu bestimmen, benötigt ein Fachunternehmen Ihrer Wahl nachstehende Informationen:
a. Ort bzw. Adresse der betroffenen Liegenschaft
b. Anzahl der gesamten Stellplätze und ggf. Anzahl der sofort gewünschten und vorzuhaltenden Ladepunkte - sofern dies schon bekannt ist
c. handelt es sich bei dem Stromanschluss um einen Nieder- oder Mittelspannungsanschluss (Foto des Hausanschlusses)
d. ergänzend kann ein Foto des Zählerplatzes hilfreich sein
e. einen Grundrissplan oder -Skizze des Gebäudes und/oder der Stellflächen erleichtert dem Planer die Arbeit
Planung durchführen und Umsetzung beschließen
4. Auf Basis dieser Unterlagen, werden die zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur notwendigen Aufwendungen erhoben und eine unverbindliche Kostenabschätzung erstellt. Benötigen Sie sofort ein präzises Angebot, wird meist ein Vor-Ort-Termin notwendig werden. Für die Detailplanung spielen viele Faktoren eine Rolle:
a. Distanz der Ladepunkte zum Sicherungskasten
b. Müssen weitere Energiezähler installiert werden und deren möglicher Montageort
c. Prüfung der Notwendigkeit von Kabelpritschen, sowie Wanddurchbrüche oder erforderliche Tiefbauarbeiten
d. Benötigen die Arbeiten einen oder mit mehrere Termine
e. Prüfung der Belange des Brandschutzes
f. In seltenen Fällen ist zur Bestimmung des derzeitigen Leistungsbezugs eine Lastgangmessung erforderlich
Diese Detailplanung kann kostenpflichtig durch die WEG beauftragt werden.
5. Diese Informationen führt der Fachplaner zusammen, legt den Leistungsbedarf fest und stellt eine Anfrage an den Netzbetreiber (Stadtwerke Sindelfingen). Damit kann für den spezifizierten Planungsfall die Leistung des Anschlusses, sowie des vorgelagerten Netzes bestimmt werden.
6. Der Fachplaner finalisiert sein Konzept zum Aufbau der Ladeinfrastruktur, indem er alle Informationen zusammenführt und eine Beschlussvorlage inkl. einer Kostenabschätzung für die Eigentümergemeinschaft erstellt.
7. Neben dem reinen Kaufmodell, haben sich Contracting- oder Mietmodelle etabliert. Viele Fachplaner, als auch die Stadtwerke können auch hierzu beratend tätig werden.
Ladepunkte installieren und Strom tanken
8. Nach dem Beschluss der WEG zum Aufbau einer Basisinfrastruktur inkl. den Wallboxen, erfolgt die Beauftragung der Dienstleister
9. Nach Vorgabe der Planung wird die Installation und Inbetriebnahme durchgeführt
10. Der Strombezug am Stellplatz kann beginnen
Grundsätzlich ist Ihre Hausverwaltung der erste Ansprechpartner, da es sich bei Hausanschlüssen in der Regel um Gemeinschaftseigentum handelt. Die Umsetzung erfolgt durch Fachplaner oder Elektroinstallateure, beispielsweise den Partnern der Sindelfinger Energiegemeinschaft. Zudem stehen auf dem Markt eine Vielzahl an Fachplanern zur Verfügung.
Erläuterungen zur Anmeldung, Lastmanagement, Aufbau von Zähl-und Messeinrichtungen mit Abrechnungsvarianten und Bedingungen für den Elektroinstallateur sind auf der Seite Elektromobilität - Anmeldung von Ladepunkten zusammengefasst.